Demontage/ Außerbetriebsetzung oder Stilllegung von oberirdischen und unterirdischen Tankanlagen nach WHG auch im
Laugen- Säuren und Ex Bereich

Bei Standortgefertigten Behältern, Kunststoff- oder Stahlbatteriebehältern, wird der Behälter geöffnet, die vorhandenen Rückstände werden abgesaugt und umweltgerecht entsorgt.

Das Behälterinnere wird nach dem Belüften gereinigt.

Bei Anlagen ab 10.000 Liter Inhalt ist diese von einem Sachverständigen zur endgültigen Stilllegung abzunehmen.

 

Bei unterirdischen Behältern wird der Behälter geöffnet, die vorhandenen Rückstände werden abgesaugt, und der umweltgerechten Entsorgung zugeführt.

Das Behälterinnere wird nach gründlicher Belüftung gereinigt.

Leckflüssigkeiten aus dem Zwischenmantel werden abgesaugt oder falls vorhanden die Kunststoff-Innnenhülle demontiert.

Das Leckwarngerät wird demontiert, die ölführende Rohrleitung gespült, und soweit wie möglich demontiert und abgeblindet.

Nach der Abnahme durch einen Sachverständigen kann der Behälter ausgebaut werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, ansonsten wird er verfüllt und verbleibt im Erdreich.



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